Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sperling Consulting

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sperling Consulting, vertreten durch Sascha Sperling, mit Sitz in Ratzeburg (im Folgenden „Sperling Consulting“), und ihren Kunden im Rahmen von Unternehmensberatungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement (QM), Prozessanalyse und Prozessoptimierung sowie Regulatory Affairs für Medizinprodukte und weiteres.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sperling Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss
2.1. Alle Leistungsangebote von Sperling Consulting sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen Sperling Consulting und dem Kunden kommt erst durch schriftliche Bestätigung eines Angebots des Kunden durch Sperling Consulting zustande, das per E-Mail oder auf anderem schriftlichem Wege vom Kunden übermittelt wird und ebenfalls auf schriftlichem Weg von Sperling Consulting zurückübersandt wird.
2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sperling Consulting die Beauftragung ausdrücklich bestätigt. Die vorliegenden AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
3.2. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei umfangreicheren Projekten behält sich Sperling Consulting das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 30-50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Weitere Ratenzahlungen können nach Vereinbarung gestaffelt werden.
3.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Sperling Consulting berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und ein Mahnverfahren einzuleiten.
3.4. Rabatte werden nur nach gesonderter Absprache gewährt. Skonti werden nicht gewährt.

4. Dienstleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Sperling Consulting erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, QM-Beratung, Prozessanalyse und -optimierung sowie Regulatory Affairs für Medizinprodukte und weitere. Der konkrete Umfang und die Spezifikationen der Dienstleistungen werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.
4.2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden zu den vereinbarten Stundensätzen. Bei Tätigkeiten vor Ort werden zusätzlich Reisekosten berechnet.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Sperling Consulting alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Zugänge zu Systemen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.4. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Änderungswünsche des Kunden können nachträglich berücksichtigt werden, sofern dies für Sperling Consulting zumutbar ist.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Verträge können auf unbestimmte Zeit oder bis zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geschlossen werden.
5.2. Vor Beginn der Dienstleistung kann der Kunde den Vertrag unter folgenden Bedingungen kündigen:
– Bis zu zwei Wochen vor Beginn: 20% der vereinbarten Vergütung werden fällig;
– Bis zu einer Woche vor Beginn: 40% der vereinbarten Vergütung werden fällig;
– Weniger als eine Woche vor Beginn: 60% der vereinbarten Vergütung werden fällig;
– Am Tag des vereinbarten Beginns: 100% der vereinbarten Vergütung werden fällig.
5.3. Während der Dienstleistung kann der Vertrag von beiden Parteien mit folgenden Fristen gekündigt werden:
– Laufzeit bis zu 12 Monaten: vier Wochen zum Monatsende;
– Laufzeit größer 12 Monate: drei Monate zum Monatsende.
5.4. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn eine der Parteien wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt oder eine der Parteien zahlungsunfähig wird. Sperling Consulting kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist oder wiederholt seine Mitwirkungspflichten verletzt, trotz Abmahnung.
5.5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Sperling Consulting übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Beratungsleistungen. Die Haftung von Sperling Consulting ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sperling Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
6.2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, Sperling Consulting handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6.4. Sperling Consulting übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Beratungsleistungen, insbesondere nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Kunde aufgrund der Beratungsleistungen trifft. Auch für die Einhaltung bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Regulatory Affairs, ist der Kunde verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ist.
6.5. Sperling Consulting haftet für den Verlust von Daten nur, soweit der Kunde sicherstellt, dass diese Daten aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen angefallen wäre.
6.6. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Vertragserfüllung angemessen mitzuwirken, insbesondere durch die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugang zu Systemen und Materialien, die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Für Schäden, die durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.7. Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Daten korrekt, vollständig und rechtmäßig sind. Sperling Consulting haftet nicht für Schäden, die aufgrund falscher, unvollständiger oder unrechtmäßig bereitgestellter Informationen durch den Kunden entstehen.
6.8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, aus der Übernahme einer Garantie oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen haftet Sperling Consulting nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.9. Soweit die Haftung von Sperling Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6.10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren, soweit nicht gesetzlich anders bestimmt, innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Schaden und der verantwortlichen Person Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die die jeweils andere Partei betreffen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
7.2. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu verwenden. Eine Weitergabe der vertraulichen Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.
7.3. Sperling Consulting und der Kunde verpflichten sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der erlangten Informationen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere der Schutz der vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Missbrauch. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter, Berater und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
7.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien bestehen. Sie endet erst, wenn die vertraulichen Informationen rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind oder die offenlegende Partei ausdrücklich schriftlich auf die Vertraulichkeit verzichtet.
7.5. Sperling Consulting wird alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeiten und speichern. Weitere Einzelheiten können der Datenschutzerklärung von Sperling Consulting entnommen werden.
7.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Anforderung der anderen Partei sind sämtliche vertraulichen Informationen, die in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form vorliegen, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Kopien oder Reproduktionen der vertraulichen Informationen.

8. Schlussbestimmungen
8.1. Sperling Consulting behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Sperling Consulting wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Zwei-Wochen-Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, behalten sich beide Parteien das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
8.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sperling Consulting in Ratzeburg.
Stand: 05.11.2024

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